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Mietbedingungen

Mietpreis (exkl. Treibstoff, exkl. MwSt)

Bei Nichtbenützung des Fahrzeuges durch den Mieter wird der Betrag für die bestellte
Mietdauer dem Mieter verrechnet.

Versicherung/Haftung

Für das vermietete Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt
von jeweils Fr. 1500.--. Bei einem allfälligen Schaden oder Diebstahl hat der Mieter den
Selbstbehalt an den Vermieter zu zahlen. Für den Bus besteht eine Insassenversicherung für
Mitfahrer. Leistungen: Todesfall Fr. 10‘000.--, Invalidität Fr. 30‘000.--.
Der Mieter haftet für sämtliche Schadenansprüche, soweit diese nicht durch
Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Jede Untervermietung ist untersagt.

Fahrbewilligung/Fahrweise

Der Mieter erklärt mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, im Besitz eines gültigen
Fahrausweises zu sein. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug mit schonender
und möglichst unfallfreier Fahrweise zu benutzen.

Übernahme und Rückgabe

Der Vermieter übergibt das Mietfahrzeug in sauberem und technisch einwandfreiem
Zustand. Erkennbare Mängel hat der Mieter vor Mietantritt zu melden und durch den
Vermieter auf der Rückseite dieses Vertrages schriftlich bestätigen zu lassen.
Für fehlendes Zubehör haftet der Leiher.
Unfälle und Fahrzeugbeschädigung sowie Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich und
auf dem schnellsten Wege zu melden. Über allfällige Reparaturen entscheidet einzig der
Vermieter. Unfälle sind mittels „Europäischem Unfallprotokoll“ aufzunehmen.

Bezahlung

Im Normalfall ist die Rechnung innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Die Rechnung kann auch
sofort bar bezahlt werden.

Allgemeines

Der Vermieter kann die Vermietung seiner Fahrzeuge ohne Grundangabe ablehnen.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Uznach. Mit Unterschrift des Mieters
und Vermieter anerkennen beide Parteien diese Mietbedingungen. Mündliche Abmachungen
bestehen keine.